BAIT mit BIC Information Security
Mitte August 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) sowohl die Novelle der „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT” (BAIT) als auch das neue Rundschreiben „Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten“ (ZAIT) veröffentlicht, die unmittelbar in Kraft getreten sind. Übergangsfristen gibt es nicht, da die BaFin keine grundlegend neuen Anforderungen stellt, sondern bestehende Vorgaben konkretisiert bzw. ergänzend interpretiert hat.
Inhalte
Diese Novellierung der BAIT nehmen wir zum Anlass, um Ihnen im Webinar einen kurzen Überblick über die BAIT allgemein zu geben sowie deren Umsetzung in BIC Information Security (ehemals risk2value ISMS ISO Solution) zu zeigen. Die Neufassung vom 16. August 2021 enthält drei zusätzliche Abschnitte zu den Themen operative Informationssicherheit, IT-Notfallmanagement und Management der Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern. Zudem möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Praxis in Verbindung mit dem IT-Grundschutz geben. Folgende Punkte stehen daher auf der Agenda:
- Überblick der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT
- Einblick in die neuen Vorgaben laut BAIT und ZAIT
- Herausforderungen und Anwendungsfälle bei der Umsetzung der neuen Vorgaben
- Live-Demo zur Umsetzung der BAIT mit BIC Information Security
- Abbildung der Kernfunktionalitäten aus dem Informationssicherheitsmanagement-Systems sowie dem Business Continuity Management
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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